FAQ

Was ist mit Warenverkauf?

Was ist mit Warenverkauf?

Kann ich mich auch vor Abmahnungen schützen wenn ich physische Produkte vertreibe?

Es ist wichtig in seinem Webauftritt genau zu definieren wer für was verantwortlich ist. Das Telemediengesetz (TMG) schreibt genau vor wie das geht und bietet somit eine wunderbare Möglichkeit. Bedeutet, man unterscheidet im Impressum die Verantwortlichkeiten, indem man klar definiert, a. der inhaltlich verantwortliche ist z.b. die Agentur auf den Seychellen und b. der Vertrieb und Vertragspartner für den Kunden ist man selbst. Somit müssen evtl. Abmahnungen, des Inhalts betreffend, der Agentur auf den Seychellen zugestellt werden und nicht mehr dem Verkäufer der Waren. Ggf. kann ein abmahnender Anwalt maximal die Agentur darauf hinweisen, dass an ihrem Angebot, inhaltlich etwas nicht in Ordnung ist und eine Zeit vorgeben bis dies geändert werden sollte. Aber keine Abmahnung mit Kostennote dem Verkäufer zustellen. Nun hat der Verkäufer die vorgegebene und meist ausreichende Zeit diesen Umstand mit der verantwortlichen Agentur zu klären und zu ändern, damit er nicht in die s.g. Störerhaftung hinzugezogen wird.

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